5. Wie kann man Geschäftskorrespondenz ansprechend und mit persönlicher Note verfassen?

5.6. Zusagen

Eine schriftliche Zusage ist immer verbindlich.

Bei Einladungen beachten Sie bitte das Datum, bis zu dem die Antwort erbeten wird.

Beim Fehlen einer Frist melden Sie sich schnellstmöglich zurück.

Müssen Sie die Einladung zum Beispiel aus beruflichen Gründen nachträglich absagen, ist dies zwar unangenehm aber nicht ungewöhnlich.

Nennen Sie dafür dann aber unbedingt den Grund (z. B. Geschäftsreise) und bringen Sie Ihr Bedauern zum Ausdruck.